Als hinweisgebende Person haben Sie auf dieser Website die Möglichkeit, im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) Verstöße zu melden, die Ihnen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit aufgefallen sind.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Bitte beachten Sie, dass Sie an dieser Stelle nur Hinweise zu dem Unternehmen 'Überörtliche Radiologische Gemeinschaftspraxis Duisburg‑Moers' mit Hauptsitz in 'Duisburg' inkl. deren Geschäftsstellen melden können.
Wer wird geschützt? |
Die hinweisgebende Person und Personen, die Gegenstand einer Meldung oder sonstig davon betroffen sind. | §1 HinSchG §§33 ff. HinSchG |
Wer kann Verstöße melden? |
Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben. | §1 Abs. 1 HinSchG |
Was kann gemeldet werden? |
Sämtliche Verstöße im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die als strafbar zu bewerten sind, ggf. Verstöße, die bußgeldbewertet sind und ggf. Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union. | §2 HinSchG |
Was sind Verstöße? |
Verstöße sind Handlungen oder Unterlassungen im Rahmen einer beruflichen, unternehmerischen oder dienstlichen Tätigkeit, die rechtswidrig sind. | §3 Abs. 2 HinSchG |
Was sind Informationen? |
Informationen über Verstöße sind begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße. | §3 Abs. 3 HinSchG |
Welche Verschwiegenheits-
und Geheimhaltungspflichten bestehen? |
Wenn Sie der begründeten Annahme sind, dass die Weitergabe oder Offenlegung vertraulicher Informationen notwendig ist, um einen Verstoß aufzudecken, ist die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen unter Berücksichtigung von §5 und §6 des HinSchG erlaubt. | §5 HinSchG §6 HinSchG |
Wie ist die Identität der hinweisgebenden Person geschützt? |
Die Identität der hinweisgebenden Person ist nur der Meldestelle und ggf. der für die Erfüllung dieser Aufgaben unterstützenden Personen bekannt. Wer jedoch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige Informationen meldet, dessen Identität ist nicht nach dem Gesetz geschützt. | §8 HinSchG §9 HinSchG |
Was passiert mit den Meldungen? |
Alle Meldungen werden vertraulich und verschlüsselt aufbewahrt. Soweit die Meldung telefonisch, bzw. über eine vergleichbare Sprachübermittlung, oder bei einer persönlichen Zusammenkunft eingeht, erfolgt eine Aufzeichnung oder Niederschrift nur mit dem Einverständnis der hinweisgebenden Person. Soweit das Einverständnis nicht vorliegt, wird nur eine schriftliche Zusammenfassung erstellt und gespeichert. Die hinweisgebende Person kann diese Zusammenfassung einsehen und ggf. korrigieren. | §11 HinSchG |
Was sind die Aufgaben der Meldestelle? |
Die Meldestelle nimmt Meldungen auf, führt Verfahren und ergreift ggf. Folgemaßnahmen. | §16 HinSchG §17 HinSchG §18 HinSchG |
Vorrangig sollte die Meldung bei der internen Meldestelle eingereicht werden. Soweit aus Ihrer Sicht etwas dagegen spricht, stehen externe Meldestellen als Alternative bereit. Siehe auch Wahlrecht zwischen interner und externer Meldung §7 HinSchG .